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Aufgabenbeschreibung

Aus der Synodalordnung

In jeder Gemeinde besteht ein Pfarrgemeinderat. Er ist ein von den wahlberechtigten Gliedern der Kirchengemeinde gewähltes synodales Gremium.
Der Pfarrgemeinderat dient der Verwirklichung des Auftrages Jesu Christi in seiner Kirche, insbesondere durch den Aufbau einer lebendigen Gemeinde.
(aus: Synodalordnung für das Bistum Limburg -Auszug Pfarrebene -§15)

Der Pfarrgemeinderat hat den Auftrag, in den Angelegenheiten, welche die Pfarrgemeinde betreffen, mitzuwirken. Der Pfarrer und die übrigen Mitglieder informieren sich gegenseitig als Dialogpartner, beraten über alle Angelegenheiten der Gemeinde, fassen gemeinsam Beschlüsse und tragen gemeinsam Sorge für deren Durchführung.
Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt den Pfarrer bei der Erfüllung seiner seelsorglichen Aufgaben. Der Pfarrer wird die Wünsche und Anregungen des Pfarrgemeinderates bezüglich dieser Aufgaben verwirklichen, sofern nicht seelsorgliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen.
(aus: Synodalordnung für das Bistum Limburg - Auszug Pfarrebene - § 19)

Die Amtszeit der synodalen Gremien (also auch Pfarrgemeinderat) dauert vier Jahre. Sie endet mit der Konstituierung des nachfolgenden Gremiums.
(aus: Synodalordnung für das Bistum Limburg - Auszug Pfarrebene - § 6)

Vorsitzende

Jan Langsdorf

Vorstand

Jan Langsdorf

Gewählte PGR Mitglieder

Jan Langsdorf

Jugendsprecher

Jan Langsdorf

Pastoralteam

Jan Langsdorf

Sitzungstermine:

13.3.2024 20.00 Uhr, St. Aureus und Justina

28.5.2024 20.00 Uhr, St. Bonifatius

15.6.2024 9-17.00 Uhr (Klausurtag, nicht öffentlich)

25.9.2024 20.00 Uhr, St. Crutzen

26.11.2024 20.00 Uhr, St. Hedwig