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Die Kirche versteht sich als "Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit". Sie muss sich daher im Auftrag Christi und in der Kraft des Geistes wie Jesus Christus selbst, der in ihr und durch sie gegenwärtig ist, den Menschen in ihren vielfältigen Nöten zuwenden und ihnen durch Wort und Tat die Liebe und das Leben Gottes schenken. So eröffnet sie den Menschen einen Weg in die Zukunft und hilft ihnen, aus der Kraft der Hoffnung die Gegenwart zu meistern. Diese Sendung kann die Kirche nur erfüllen, wenn das ganze Gottesvolk und jedes seiner Glieder die Verantwortung dafür erkennt und übernimmt.

Synodale Gremien im spezifischen Sinn sind die Räte, in denen Bischof und Priester mit den Vertretern des Gottesvolkes in allen Aufgaben der Kirche zusammenwirken, die eines gemeinsamen Planens und Handelns bedürfen. Es sind dies

a) auf der Ebene der Kirchengemeinde: der Pfarrgemeinderat;
b) auf der Ebene des Bezirks: der Bezirkssynodalrat;
c) auf der Ebene der Diözese: der Diözesansynodalrat.

(Auszug aus der Synodalordnung des Bistums Limburg)