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Aufgabenbeschreibung

Der Pfarrgemeinderat bildet Ortsausschüsse und Sachausschüsse. Größe und Zusammensetzung eines Ortsausschusses können nach den örtlichen Belangen individuell gestaltet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die kirchlichen Grunddienste und die Vielfalt des gemeindlichen Lebens am Kirchort im Ortsausschuss berücksichtigt werden.

Pfarrgemeinderatsmitglieder des Kirchortes stellen in Zusammenarbeit mit der hauptamtlichen Bezugsperson und auf Grund von Vorschlägen aus dem Kirchort eine Liste der Mitglieder des Ortsausschusses zusammen. Der Ortsausschuss sollte bestehen aus:
- Mindestens einem Pfarrgemeinderatsmitglied
- Mindestens einer vom Verwaltungsrat mit Gattungsvollmacht ausgestatteten Person (ggfs. erst nach VRK-Wahl)
- einer hauptamtlichen Bezugsperson
- einer KiTa-Kontaktperson (wenn eine KiTa am Kirchort vorhanden ist)
- weiteren Personen, die für das gemeindliche Leben und die Grunddienste vor Ort Verantwortung tragen

Die Mitglieder des Ortsausschusses werden vom Pfarrgemeinderat berufen. Im Gottesdienst am Kirchort werden die Mitglieder des Ortsausschusses vorgestellt.

Die Mitglieder des Ortsausschusses wählen eine(n) Vorsitzende(n) gemäß §22 Abs. 4 Synodalordnung. Diese Person soll, muss aber nicht unbedingt ein gewähltes Pfarrge-meinderatsmitglied sein. Der/die Vorsitzende ist Mitglied des Pfarrgemeinderates (mit Rede- und Antragsrecht, ohne Stimmrecht). Der/die Vorsitzende sorgt für rechtzeitige Einladungen zu den öffentlichen Sitzungen (gemäß §22 Abs. 6 SynO) und für die Erstellung eines Protokolls.