Aufgabenbeschreibung
Aus der Synodalordnung
In jeder Gemeinde besteht ein Pfarrgemeinderat. Er ist ein von den wahlberechtigten Gliedern der Kirchengemeinde gewähltes synodales Gremium.
Der Pfarrgemeinderat dient der Verwirklichung des Auftrages Jesu Christi in seiner Kirche, insbesondere durch den Aufbau einer lebendigen Gemeinde.
(aus: Synodalordnung für das Bistum Limburg -Auszug Pfarrebene -§15)
Der Pfarrgemeinderat hat den Auftrag, in den Angelegenheiten, welche die Pfarrgemeinde betreffen, mitzuwirken. Der Pfarrer und die übrigen Mitglieder informieren sich gegenseitig als Dialogpartner, beraten über alle Angelegenheiten der Gemeinde, fassen gemeinsam Beschlüsse und tragen gemeinsam Sorge für deren Durchführung.
Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt den Pfarrer bei der Erfüllung seiner seelsorglichen Aufgaben. Der Pfarrer wird die Wünsche und Anregungen des Pfarrgemeinderates bezüglich dieser Aufgaben verwirklichen, sofern nicht seelsorgliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen.
(aus: Synodalordnung für das Bistum Limburg - Auszug Pfarrebene - § 19)
Die Amtszeit der synodalen Gremien (also auch Pfarrgemeinderat) dauert vier Jahre. Sie endet mit der Konstituierung des nachfolgenden Gremiums.
(aus: Synodalordnung für das Bistum Limburg - Auszug Pfarrebene - § 6)
Vorsitzende
Vorstand
Andreas Unfried
Pfarrer
61440 Oberursel
- Telefon: 06171 9798013
- Mobiltelefon: 0172 69 40 955
- E-Mail: A.Unfried@kath-oberursel.de
Sitzungstermine:
11.11.2025 20.00 Uhr, Pfarrheim Liebfrauen
24.01.2026 PGR Klausurtag
24.02.2026 20.00 Uhr, St. Bonifatius
13.04.2026 20.00 Uhr, St. Crutzen
10.06.2026 20.00 Uhr St.Hedwig
22.09.2026 20:00 Uhr Liebfrauen
04.11.2026 20.00 Uhr, St. Petrus Canisius