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Institutionelles SchutzKonzept der Pfarrei St. Ursula, Oberursel und Steinbach

1 Was sind Grenzverletzungen, Übergriffe, sexualisierte Gewalt?

1.1 Grenzverletzungen

Eine Grenzverletzung ist ein Verhalten, welches mindestens ein*e Beteiligte*r als unangemessen empfindet. Da individuelle Grenzen unterschiedlich sind, passieren Grenzverletzungen häufig unbeabsichtigt und sind selten sexuell motiviert.

Beispiele:
- Körperkontakt beim Trösten, Begrüßen, Verabschieden, der von einzelnen oder mehreren Beteiligten als „zu nah“ empfunden wird.
- Ein Spiel und/oder eine Methode mit besonders viel Körperkontakt, das zu unbewussten Berührungen an Stellen führt, die als unangenehm empfunden werden oder die Intimsphäre verletzen.
- Einmalige oder gelegentliche sexualisierte Sprache oder Körperkontakt, der von einzelnen oder mehreren Beteiligten als „zu nah“ empfunden wird.
- Einmalige oder gelegentliche öffentliche Bloßstellung, Befehlston, persönliche, abwertende, sexistische oder rassistische Bemerkungen.
- Einmaliges oder seltenes Gespräch über intime Themen, wie das Sexualleben, das von einzelnen oder mehreren Beteiligten als „zu nah“ empfunden wird.

1.2 Übergriffe

Übergriffe gehen über Grenzverletzungen hinaus. Sie sind immer beabsichtigt. Sie haben zum Ziel, Macht auszuüben, die sich mitunter auch sexuell motiviert darstellt und/oder sie desensibilisieren potentiell Betroffene und dienen der Anbahnung von Gewalt. Sie haben eine gewisse Systematik, d.h. die sich (sexuell) übergriffig verhaltende Person gestaltet Übergriffe immer wieder auf Kosten anderer. Sie zeigen sich durch die Sexualisierung der Atmosphäre und der Situationen. Beispiele:

Psychische Übergriffe:
- Schutzbefohlene als „seelischen Mülleimer“ benutzen
- Systematische Verweigerung von Zuwendung
- Sadistische Sanktionen bei Fehlverhalten
- bewusstes, gezieltes oder wiederholtes Bloßstellen von persönlichen Defiziten (z.B. Sprachschwierigkeiten, Einnässen, …)
- Teilnehmer*innen bewusst Angst machen.
- Intrigen säen
- Gruppendynamik manipulieren, um sich einen persönlichen Vorteil zu verschaffen
- Erpressung

Sexuelle Übergriffe ohne Körperkontakt
- Wiederholtes Flirten mit Schutzbefohlenen, vermeintlich scherzhafte Aufforderung zum Kuss
- Häufige anzügliche Bemerkungen, unangemesse Gespräche über Sexualität, sexuell eindeutige Bewegungen, Gesten oder Mimik.
- Voyeurismus (z.B. unter den Rock gucken)
- Kleidung, die die Genitalien abbildet
- Wiederholte Missachtung der Schamgrenze
- Wiederholte Missachtung der Intimsphäre (Bad betreten)
- Sexuell getönte Spielanleitungen

Sexuelle Übergriffe mit Körperkontakt
- Gezielte/wiederholte angeblich zufällige Berührung der Genitalien, Brüste.
- Initiierung von Spielen, die auch nicht erwünschten Körperkontakt abverlangen.
- Röcke, Hosen herunterziehen, am BH ziehen.

1.3 Sexualisierte Gewalt (insbesondere strafrechtlich relevante Formen)

Sexualisierte Gewalt ist jede sexualisierte Handlung, die an oder vor einer Person entweder gegen deren Willen vorgenommen wird oder der/die Betroffene aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Entwicklung nicht wissentlich zustimmen kann. Sie ist immer eine überlegte und geplante Handlung. Sie geschieht nie aus Versehen. Sie ist immer Gewalt, auch dann, wenn der/die Täter*in keine körperliche Gewalt ausübt um sein/ihr Ziel zu erreichen. Dazu nutzen Täter*innen ihre Macht-, Vertrauens- und/oder Autoritätsposition aus.

Beispiele:
- Verletzende Bemerkungen über den Körper
- Sich nackt zeigen müssen
- Küssen müssen
- Den/die Täter*in nackt sehen und sie/ihn anfassen
- Mit Schutzbefohlenen Pornographie ansehen
- Pornographische Aufnahmen mitmachen, sich berühren lassen
- Das Betasten von Scheide, Po, Brüsten, Penis
- Reiben oder pressen des Körpers des/der Täter*in an den Körper des/der Betroffenen
- Jegliches Eindringen in den Körper: Zungenküsse, anale, orale oder vaginale Penetration.

2 Verhaltenskodex

2.1 Ziel unseres Verhaltenskodex – Allgemeine Grundsätze

Mit diesem Verhaltenskodex wollen wir die Grundlagen schaffen, dass Grenzverletzungen vermieden oder thematisiert, Übergriffe und sexualisierte Gewalt jeder Art in der Pfarrei St. Ursula soweit möglich verhindert werden.

Wir als Mitarbeiter*innen der Pfarrei, das sind alle Priester, Diakone, Gemeinde- und Pastoralreferent*innen, sonstige Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen, die im Namen der Pfarrei handeln, tragen unseren Teil dazu bei.

Wir wollen eine vertrauenswürdige Atmosphäre in unseren Kontakten schaffen, damit Menschen sich öffnen können, weil sie sich sicher und wohl fühlen.

  • Wir begegnen einander achtsam, respektvoll und wertschätzend
  • Wir handeln transparent und legen Zuständigkeiten in den Bereichen der Pfarrei und der Gruppen offen. Wir benennen Ansprechpartner*innen klar.
  • Wir sind uns unserer Vorbildfunktion bewusst und handeln dementsprechend.
  • Feedback und Rückmeldungen werden bei uns ernst genommen, wir respektieren den Willen der Rückmeldenden, wie mit einer Beschwerde umgegangen werden soll (s. Kapitel Beschwerdemanagement).
  • Um Grenzverletzungen zu vermeiden, fragen wir im Zweifel lieber einmal zu viel nach.

 

Kurzfassung Verhaltenskodex

 

Das gegenseitige Vertrauen ist uns sehr wichtig, es ist Grundlage unseres gemeinsamen Handelns. Die folgenden Regeln helfen uns dabei, dieses Vertrauen zu stärken:

 

2.2 Mitsprache und Beteiligung

In sehr vielen Bereichen unserer Pfarrei existieren Schnittstellen zu Kindern, Jugendlichen und Jungen Erwachsenen (z.B. Gemeinden, Straßenkreuzer, Katechese, Gottesdienste, Messdiener*innen, Firmvorbereitung….). Die breite Beteiligung von allen, die in diesen Bereichen mitarbeiten, nehmen wir als Bereicherung wahr und fördern sie deshalb.

Dabei ist uns wichtig:

  • Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene haben ein Recht darauf, gehört zu werden und ihre Anliegen zum Ausdruck zu bringen, deshalb hören wir Ihnen aufmerksam zu und nehmen sie ernst.
  • Wir gestalten Programme / Veranstaltungen unter Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Jungen Erwachsenen. Sie bringen ihre Ideen und Meinungen angemessen ein.
  • Wir arbeiten partizipativ und beziehen Beteiligte in Entscheidungsprozesse mit ein.
  • Konflikte bearbeiten wir zeitnah und streben eine Klärung an.
  • Wir stärken Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene, durch Mitsprache, Beteiligung und eigenes Vorbild, ihre eigenen Bedürfnisse wahrzunehmen, sich derer bewusst zu werden und sich zu artikulieren. Wir stärken sie in ihrer Ich-Werdung.
  • Regelmäßige Schulungsangebote nehmen wir wahr (vgl. Kapitel Personalauswahl und-entwicklung). Die Schulungsangebote dienen der Sensibilisierung und Handlungsfähigkeit und fördern den achtsamen Umgang miteinander.

 

2.3 Gestaltung von Nähe und Distanz in besonders sensiblen Situationen

In der pädagogischen und pastoralen Arbeit ist uns ein adäquates Verhältnis von Nähe und Distanz wichtig. Die Beziehungsgestaltung wird deshalb dem jeweiligen Auftrag entsprechen und stimmig sein. Dabei achten wir darauf, dass keine emotionalen oder körperlichen Abhängigkeiten entstehen oder entstehen könnten. Die Verantwortung für die Gestaltung von Nähe und Distanz liegt immer bei uns, den Mitarbeiter*innen, nicht bei den betreuten Minderjährigen.

Dazu beachten wir folgende Regeln:

• Eins-zu-eins-Situationen bedürfen der besonderen Sensibilität, wir streben sie nicht aktiv an. Wo diese aus pastoralen oder organisatorischen Gründen angemessen oder notwendig sind, haben die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Jungen Erwachsenen immer Vorrang, ihre Grenzen sind immer zu achten. Sie bestimmen die Gesprächssituationen und sind aktiv danach zu fragen, womit sie sich wohlfühlen (z.B. Spaziergang, Parkbank, Café, Kinderbeichte im offenen Kirchenraum).

Einzelgespräche führen wir – sofern nicht explizit vom Kind/Jugendlichen anders gewünscht – entweder in den dafür vorgesehenen, geeigneten Räumlichkeiten oder im öffentlichen Raum und bei ausreichender Beleuchtung durch. Als vorgesehene geeignete Räumlichkeiten erachten wir Räume, die jederzeit von außen einsehbar und zugänglich sind.

• Einzelne Kinder, Jugendliche oder Junge Erwachsene werden wir nicht besonders bevorzugen, benachteiligen, belohnen oder sanktionieren. Wo Sonderbehandlungen pädagogisch begründet oder notwendig sind, begründen wir die Entscheidung transparent (auch dem*r Schutzbefohlenen gegenüber) und sprechen sie im entsprechenden Team ab.

• Wir unterscheiden bewusst zwischen privatem und professionellem Handeln (z.B. Geschwister – Teamer*in / Freund*in – Hauptamtliche*r). Wir sind uns stets bewusst in welcher Rolle wir handeln und machen Rollenkonflikte ggf. transparent.

• Individuelle Grenzempfindungen nehmen wir ernst, respektieren sie und kommentieren sie nicht abfällig.

 

2.4 Angemessenheit von Körperkontakt

Für die Wahrung der Grenzen sind wir als Mitarbeiter*innen verantwortlich, auch wenn Impulse von Minderjährigen nach zu viel Nähe ausgehen sollten.

Positiv formuliert ist körperliche Nähe in Ordnung, wenn wir folgende Verhaltensregeln beachten:

 

  • Wir erfüllen uns damit keine eigenen Bedürfnisse nach körperlicher Nähe (z.B. ein Kind auf den Schoß ziehen).
  • Die körperliche Nähe entspricht den Bedürfnissen und dem Wohl der Schutzbefohlenen zu jeder Zeit, z.B. beim Trösten in Heimwehsituationen, bei Verletzungen, bei Geburtstagsgratulationen, bei Begrüßungen und Verabschiedungen.
  • Wir zeigen zu jeder Zeit bei der Einschätzung der Bedürfnisse der Schutzbefohlenen nach körperlicher Nähe eine sensible Wahrnehmung.
  • Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene manipulieren wir nicht und setzen sie nicht unter Druck.
  • Wir sind uns unserer Vorbildfunktion bewusst und achten bei körperlicher Nähe auch auf unsere eigenen Grenzen.
  • Wir sind uns bewusst, dass Kinder und Jugendliche Projektionen auf uns haben können, die nichts mit unserer Person zu tun haben. Während Kinder eher körperliche Nähe (z.B. als Vater-/Mutterbild) suchen, sehen Jugendliche in romantischer Neigung zu unerreichbaren Personen einen Raum, um ihre geistigen sexuellen Entwicklungen zu erproben. In jedem Fall wahren wir unsere professionelle Distanz und erklären dies wenn nötig.
  • Wir ergreifen Maßnahmen zum Selbst- oder Fremdschutz, z.B. wenn Kinder in Konfliktsituationen aufeinander losgehen und körperlich aggressiv werden.
  • Unerwünschte Berührungen oder körperliche Annäherungen erlauben wir nicht.
  • Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen wählen wir der Gruppenphase und Vertrautheit der Gruppe entsprechend angemessen, so dass den Teilnehmenden keine Angst gemacht wird und keine Grenzüberschreitungen entstehen. Wir fragen vor der Durchführung aktiv nach den individuellen Grenzen der Teilnehmenden und ermutigen, eigene Grenzen während der Durchführung zu benennen.

 

2.5 Sprache, Wortwahl, Kleidung

Durch Sprache und Wortwahl können Menschen zutiefst irritiert, verletzt oder gedemütigt werden. Deshalb halten wir uns an folgende Regeln:

  • Wir kommunizieren in allen pastoralen Bereichen wertschätzend. Wir achten auf eine respektvolle Sprache. Gewaltfreie Kommunikation und geschlechtergerechte Sprache streben wir an.
  • Wir verwenden in keinem Kontext sexualisierte Sprache oder Gesten, ebenso keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen. Dies dulden wir auch nicht unter Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Sollte es dennoch dazu kommen, thematisieren wir dies unmittelbar mit den entsprechenden Personen.
  • Verbale und nonverbale Interaktionen entsprechen unserer jeweiligen Rolle und dem Auftrag und sind auf die jeweilige Zielgruppe angepasst.
  • Kleidung ist ein Ausdruck unserer Persönlichkeit und als solche wert zu schätzen. Gleichzeitig achten wir darauf, dass die Kleidung der Situation/Gruppe/Rolle entspricht.

 

2.6 Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien gehört zum täglichen Leben. Wir verweisen deshalb auf das geltende Datenschutzgesetz sowie auf das Jugendschutzgesetz. Medienkompetenz hat sich an diesen Gesetzen zu orientieren und fordert einen sehr achtsamen Umgang miteinander. Dies betrifft auch unsere Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und anderen Materialien. Den Einsatz von Medien nutzen wir pädagogisch sinnvoll und altersadäquat (z.B. FSK). Unsere Verhaltensregeln:

  • Wir respektieren, wenn Kinder und andere Schutzbefohlene nicht fotografiert oder gefilmt werden wollen.
  • Jegliche Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der Schutzbefohlenen und ihrer Eltern oder Personensorgeberechtigten.
  • Grundsätzlich erfragen wir bei Anmeldung vor Veranstaltungen mit Kindern, Jugendlichen und Jungen Erwachsenen das Einverständnis der Teilnehmer*innen und ggf. ihrer Eltern für die Bereiche Fotografie/Film/Ton und Veröffentlichung.
  • Mit den Teilnehmenden/Gruppenmitgliedern/Eltern/ Personensorgeberechtigten (z.B. Erstkommunion) thematisieren wir, dass der Datenschutz und das Recht am eigenen Bild von allen zu beachten ist.
  • Niemand darf in unangemessenen Situationen fotografiert oder gefilmt werden.
  • Wir pflegen selbst einen sorgsamen Umgang mit digitalen Medien und sozialen Netzwerken und halten die Datenschutzbestimmungen ein.
  • Nutzung und Einsatz von Filmen, Bildern, Computerspielen oder Druckmaterial mit pornographischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten sind uns Mitarbeiter*innen und den Teilnehmenden innerhalb der jeweiligen Maßnahme verboten.

 

2.7 Beachtung der Intimsphäre

Die Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Zu diesem Zweck existieren eine Reihe von (allgemeinen) Verhaltensregeln, die häufig auf der Einteilung der Menschen in zwei Geschlechter basieren (z.B. Betreten der Toiletten, Einteilung von Zimmern getrennt nach Geschlecht). Diese Regeln werden Menschen mit diverser Geschlechtlichkeit nicht gerecht.

Dennoch braucht es (insbesondere bei Übernachtungsveranstaltungen) klare Verhaltensregeln, um die individuelle Intimsphäre sowohl der Kinder, Jugendlichen und Jungen Erwachsenen als auch von uns betreuenden Mitarbeiter*innen zu achten und zu schützen. Folgendes tun wir dafür:

  • Übernachtungsveranstaltungen sollen grundsätzlich von gemischtgeschlechtlichen Teams betreut werden, es sei denn es gibt dafür einen vor der Veranstaltung für die Teilnehmer*innen transparenten Grund.
  • Sowohl auf Anmeldungs- als auch auf Zuschussformularen berücksichtigen wir ein drittes Geschlecht (m/w/d).
  • Konkrete Regeln für die Benutzung von Schlaf- und Sanitärräumen thematisieren wir zu Beginn einer Übernachtungsveranstaltung mit den Teilnehmer*innen. In der Regel orientieren sie sich an der Zuteilung zu gleichgeschlechtlichen Gruppen. Für Teilnehmer*innen und Leiter*innen mit diversem Geschlecht suchen wir im gemeinsamen Gespräch individuelle Lösungen.
  • Vor dem Betreten von Schlafräumen klopfen wir an, nennen den eigenen Namen und kündigen das Betreten an.
  • Kinder, Jugendliche und weitere Schutzbefohlene übernachten auf keinen Fall in (privaten) Räumen und Zelten von uns Mitarbeiter*innen und halten sich dort auch nicht in Eins-zu-eins-Situationen länger auf.
  • Da, wo es möglich ist, gibt es getrennte Toiletten für Mitarbeiter*innen und Teilnehmende.
  • Bei der Buchung von Häusern etc. achten wir darauf, dass möglichst eine Unterbringung ohne Gemeinschaftsduschräume erfolgt. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, sorgen wir für getrennte Duschzeiten für Mitarbeiter*innen und Teilnehmer*innen.
  • Bei Hilfestellungen und Hilfeleistungen respektieren wir die individuellen Grenzen und die Intimsphäre unserer Schutzbefohlenen: altersentsprechend entscheiden wir, welche Versorgungshandlung notwendig ist. Im Zweifelsfall beziehen wir die Eltern oder Personensorgeberechtigten ein und / oder nehmen medizinische Hilfe in Anspruch (z.B. notärztlicher Dienst). Eins-zu-eins Situationen vermeiden wir, wenn möglich (z.B. in dem ein*e Freund*in, sowie ein*e Gruppenleiter*in hinzu gebeten wird).

 

2.8 Geschenke und Vergünstigungen

Bei Geschenken, Vergünstigungen und Bevorzugungen achten wir darauf, keine emotionalen Abhängigkeiten zu schaffen. Darum gilt:

  • Geschenke einzelner Kinder, Jugendlicher und Junger Erwachsener oder deren Angehöriger nehmen wir nur in einem angemessenen Rahmen an (vgl. Obergrenzen im öffentlichen Dienst, derzeit: 25 € ).
  • Mit Blick auf Geschenke etc. für Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene in der Pfarrei achten wir darauf, alle gleich zu behandeln und die Zuwendung transparent und nachvollziehbar zu machen.

 

2.9 Disziplinierungsmaßnahmen

Den Einsatz von Disziplinierungsmaßnahmen überdenken wir aufgrund unterschiedlicher Wirkungen gut und machen ihn transparent.

Unsere Konsequenzen zielen darauf ab, jemanden möglichst durch Einsicht von einem bestimmten Verhalten abzubringen bzw. eine Verhaltensalternative zu wählen. Deswegen achten wir darauf, dass die Maßnahmen in direktem Bezug zum Fehlverhalten stehen, angemessen und auch plausibel sind.

  • Einschüchterung, Willkür, Unter-Druck-setzen, Drohung oder Angst-machen u.ä. sind verboten. Ebenso ist jede Form von Gewalt, Nötigung oder Freiheitsentzug verboten.
  • Durchgeführte Disziplinierungsmaßnahmen benennen wir im entsprechenden Team transparent. Bei wiederholtem Fehlverhalten besprechen wir die Sanktionen im Team.

 

2.10 Wir meinen es ernst!

  • Wir dürfen grundsätzlich auf unser Verhalten gegenüber Kindern, Jugendlichen und Jungen Erwachsenen und dessen Wirkung angesprochen werden (von Betroffenen oder Beobachter*innen). Ebenso dürfen Präventionsbeauftrage, Teamleitung oder Dienstvorgesetzte darüber informiert werden.
  • Geheimhaltung ist ein wichtiges Instrument in Täter*innen-Strategien. Deshalb dulden wir keine Geheimnisse, die das Unterlaufen des Schutzkonzeptes decken. Alles, was wir Mitarbeiter*innen tun oder sagen, darf weitererzählt werden. Das Seelsorgegeheimnis sowie die Verschwiegenheitspflichten (z.B. Verwaltungsrat) bleiben davon unberührt.
  • Professionelle Beziehungsgestaltung und die Gestaltung von Nähe und Distanz sowie deren Reflexion sind regelmäßig und anlassbezogen Themen in unseren jeweiligen Teambesprechungen (Dienstgespräch, Leiter*innenrunde…) oder Mitarbeiter*innengesprächen.
  • Supervision und Fallberatung im Team nutzen wir als Möglichkeit zur Aufarbeitung von Grenzverletzungen oder zur präventiven Klärung.
  • Treten versehentliche Grenzverletzungen oder Übertretungen des Verhaltenskodex auf, werden diese sobald als möglich mit dem/der Betroffenen (z.B. Entschuldigung, Gespräch) sowie in der Runde der Beobachter*innen thematisiert. Die Information des jeweiligen Teams, dem der/die jeweilige Mitarbeiter*in zugehört (z.B. Leiter*innenrunde, Katechet*innenteam, Pastoralteam, …) oder einer*s Dienstvorgesetzen oder des/der Präventionsbeauftragten soll insbesondere dann erfolgen, wenn die Situation mit dem/der Betroffenen nicht zur beiderseitigen Zufriedenheit geklärt werden konnte.

 

2.11 Bekanntmachen des Verhaltenskodex

Dieser Verhaltenskodex soll in gekürzter Form und mit der Möglichkeit einer Rückmeldung in allen Gemeindezentren und öffentlich zugänglichen Räumen der Pfarrei aushängen.

Ebenso wird er in gekürzter Form Teil künftiger Mietverträge der Gemeindezentren. Verantwortlich dafür ist die Verwaltungsleitung.

Die Weiterentwicklung und Verbreitung des Verhaltenskodex ist Teil unseres Qualitätsmanagements (s. Kapitel Nachhaltigkeit).